Alpiner Sicherheits Service

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard). Nachfolgend die Leistungen im Überblick:

1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-

Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-  - bei Unfalltod jedoch nur bis zu € 5.000,-- (siehe Nr. 4 Unfallversicherung) - je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.

Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.

Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität). 

Schadensmeldungen können Sie direkt online über diesen Link vornehmen: Schadensmeldung Würzburger Versicherung

oder Sie nehmen mit der Würzburger-Versicherungs AG Kontakt auf unter: Tel.: 0931/2795-250.

Die entsprechenden Downloads finden Sie hier:

DAV-ASS Schadenanzeige-06-01.17 Formular.pdf , 814 kb

AVB-DAV-ASS-03.18 1.pdf , 541 kb

Verbraucherschutzinformation DAV-ASS-VVG-Info 05_2014

DAV-ASS_Leistungsübersicht-06-01.17-SG85.pdf , 56 kb

Flyer-DAV-ASS-2018.PDF , 2,1 MB

 

2. Unfallbedingte Heilkosten

Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.

Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert. Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen zu den Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Homepage.

Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität). 

 

3. 24 Stunden Notrufzentrale

24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport

 

4. Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG)

Seit 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG) (Versicherungsnummer: 405/11/542704705):

5.000 Euro bei Unfalltod
25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod

Bitte beachten: Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.

Schadenmeldungen richten Sie bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, D-30163 Hannover, Telefon: 0800/533-1111 (aus dem Ausland: +49 611/16750-507).
Die Versicherungsnummer lautet: 405/11/542704705. Bitte nutzen Sie dafür das unten eingestellte Formular "ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige".

Was ist im Todesfall zu beachten:
Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen, unter der Telefonnummer 0800/533-1111 (aus dem Ausland wählen Sie bitte die Service-Telefonnummer +49 611/16750-507) anzuzeigen.

Alle übrigen Unfälle und Schäden, bei denen eine bleibende Invalidität zu befürchten ist, müssen innerhalb von 15 Monaten dem Versicherer R+V gemeldet werden.

Unfallversicherung R+V Versicherungs AG:

Tel.: 0511/6708-2496 E-Mail: Jens Hoche (RuV)

Tel.: 0511/6708-585 E-Mail: Melanie Rinkleff-Tahn (RuV)

 

Die entsprechenden Downloads finden Sie hier:

ASS R+V Unfallversicherung Unfallanzeige

ASS Unfallvers. R+V AUB 2008 , 70 kb

ASS Unfallversicherung Mehrleistung PUR0708

ASS Unfallversicherung BVV Pauschalreisen außerhalb Europas

ASS Unfallversicherung R+V-BVV Zecken

ASS Unfallversicherung ZB Gruppen-UV (PUR01_12)

5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG):

Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG):
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu € 6.000.000,- sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat. Bei Rückfragen zur Sporthaftpflichtversicherung steht Ihnen das Versicherungsbüro Fleischer als Ansprechpartner zur Verfügung. Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55, E-Mail: info@versicherungsbuero-fleischer.de

Sporthaftpflicht-Versicherung (Punkt 5):

Versicherungsbüro Fleischer: Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55, E-Mail: Versicherungsbüro Fleischer

Den entsprechenden Download finden Sie hier:

Schadenanzeige Sporthaftpflichtversicherung

Geltungsbereich ASS

Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen.

Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, finden Sie unter "Expeditionsversicherung".

Bei Rückfragen: Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co. KG steht Ihnen als Ansprechpartner für Rückfragen zu dem genannten Versicherungsschutz zur Verfügung. Als Versicherungsmakler betreut die Bernhard Assekuranz unsere Mitgliederversicherungen.

Geschäftstelle

DAV Sektion Hochland

Sonia Branchadell
Koboldstraße 78
81739 München

Tel: +49 (0) 89 / 44 87 94 6

E-Mail: Geschäftsstelle Sektion Hochland

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Bitte beachten Sie, dass über Paypal keine Reservierungen für die Hütten gezahlt werden können!

Links

Deutscher Alpenverein: Alpiner Sicherheits Service